Begleidhunde Training & Prüfung
Vorbereitung & Voraussetzungen
Diese Gruppe knüpft unmittelbar an die Welpengruppe an, welche die Junghunde mit ca. 5 bis 6 Monaten verlassen müssen. Natürlich ist es auch möglich mit älteren Hunden, die noch nicht diesen Wissenstand haben, an dieser Gruppe teilzunehmen. Die Teilnehmer bleiben so lange in dieser Gruppe, bis sie genügend Grundwissen erlernt haben, um in einer der Sparten (Obedience, Rally-Obedience, Turnierhundesport) zu wechseln.
Wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, ist bei jedem Hund/Hundeführer-Team verschieden und wird im Einzelfall von den Übungsleitern dieser Gruppe entschieden.
Um an der Begleithundeprüfung teilzunehmen, gibt es einige Voraussetzungen, die Hund und Halter erfüllen müssen. Diese Bedingungen sind in jeder Prüfung gleich und gelten in jedem Bundesland.
- Alter des Hundes: Grundbedingung für die Teilnahme an der Begleithundeprüfung ist ein Mindestalter von 15 Monaten.
- Sachkundenachweis: Der Sachkundenachweis wird vor der eigentliche Prüfung abgelegt.
- Mitgliedschaft in einem Hundeverein: Um die Begleithundeprüfung ablegen zu können muss der Besitzer des Hundes in einem Verein eine Mitgliedschaft haben, der vom FCI anerkannt ist.
- Indentifikation des Hundes: Die Identifikation des Hundes erfolgt beim Start der Prüfung, hierfür muss der Hund mit einem Microchip gekennzeichnet sein.
1. Prüfungsteil - Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis kann vor der Prüfung abgelegt werden. Dem Hundehalter werden verschiedene Fragen gestellt, die im Multiplechoiceverfahren beantwortet werden. Der Sachkundenachweis gilt als bestanden, wenn der Halter mindestes 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet.Der Sachkundenachweis muss nur einmalig abgelegt werden.
Beispiele finden sich hier:
- Fragenkatalog Jugendliche
- Fragenkatalog Jugendliche Lösungen
- Fragenkatalog Erwachsene
- Fragenkatalog Erwachsene Lösungen
2. Prüfungsteil - Unbefangenheitsprüfung
Die Indentifikation erfolgt durch auslesen des Microchips. Die Unbefangenheitsprüfung wird auch Wesenstest genannt. Der Hund sollte sich in diesen Situationen weder ängstlich noch aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden zeigen. Verhält er sich ruhig und ausgeglichen hat er diesen Teil der Prüfung bestanden.
3. Prüfungsteil - Unterordnung
Der dritte Teil der Begleithundeprüfung stellt den Hauptteil der Prüfung dar. Hier wird die Unterordnung des Hundes begutachtet. Diese Übung wird von zwei Teams ( Hund und Halter ) gleichzeitig absolviert, wobei immer ein Besitzer seinen Hund abliegen lässt. Hierbei lässt der Halter den Hund zunächst absitzen ( mit dem Kommando „Sitz“), leint ihn ab und lässt ihn abliegen ( mit dem Kommando „Platz“). Dann entfernt sich der Halter 30 Schritte und bleibt mit dem Rücken zu ihm stehen.
Dann muss der Halter mit seinem Hund verschiedene Kommandos ausführen und mit einer festgelegten Lauffolge demonstrieren. Dies findet auf dem Trainingsplatz des Vereines statt. Begonnen wird mit der Leinenführigkeit im normalen Schritttempo und anschließend im schnellen, langsamen Schritt und Winkelarbeit. Der Hund sollte direkt an der Seite seines Besitzer laufend diesen freudig und aufmerksam ansehen beim Laufen.
Beim Fusslaufen des Hundes muss die Leine die gesamte Zeit über durchhängend sein und der Hund soll seinem Besitzer freiwillig folgen.
Zu Beginn des Fusslaufen darf ein Hörzeichen als Befehl gegeben werden, wenn der Besitzer an der vorgesehenen Position stehen bleibt, soll sich der Hund direkt neben den Besitzer setzten und im Sitz verharren.
Als nächstes führt der Hundeführer seinen Hund durch eine Personengruppe und verharrt einen Moment in der Nähe einer fremden Person. Der Hund soll sich weiterhin am Besitzer orientieren und die Menschen im besten Fall ignorieren.
Nachdem dies erfolgreich absolviert wurde, folgen nun die Übungen ohne Leine, sogenannte Freifolge. Hier wird ebenfalls ein festes Laufschema erwartet, bei dem der Hund frei und aufmerksam neben seinem Besitzer läuft. Zunächst wird eine gerade Linie gelaufen, bei der der Hundeführer 10 -15 Schritten dem Hund den Befehl Sitz gibt. Der Hund muss im Sitz verharren während der Führer weitere 10 – 15 Schritte geht und anschließend den Hund wieder abholt und dies mit dem Kommando „ Fuss“ wieder mitlaufen lässt.
Das Ganze wird wiederholt mit dem Befehl Platz anstelle dem Sitz. Hierbei entfernt sich der Hundeführer 30 Schritte und ruft seinen Hund ab. Der Ablauf sollte im direkten Vorsitz enden und der Hund muss sich mit dem Kommando Fuss wieder an die linke Seite seines Menschen begeben. Bei diesem Punkt wird die Übung meist parallel von zwei Hunde – Mensch – Teams absolviert, um zu schauen ob sich die Tiere von einem anderen Hund ablenken lassen. Für alle Übungen kann der Hundeführer Punkte erhalten, er braucht von 60 Punkten insgesamt mindestens 42 Punkte zu bestehen, dies sind 70 Prozent der Punkte.
4. Prüfungsteil - Außenprüfung
Der letzte Teil der Begleithundeprüfung ist ein Straßenteil, wo die Verkehrstauglichkeit der Hunde im Alltag überprüft wird. Der Hund sollte während hierbei ein ruhiges und ausgeglichenes Verhalten zeigen und sich an seinen Menschen und dessen Kommandos orientieren. Die Prüfung kann an unterschiedlichen Orten, wie einem Parkplatz, einem Bahnhof oder einer Einkaufsstraße stattfinden.
Der Vierbeiner soll an Lockere Leine an Objekten und Personen vorbeilaufen, wie beispielsweise spielende Kinder oder Jogger und Fahrradfahrer. Ein Teil dieser Übung ist auch den Hund anzubinden und sich von dem Tier zu entfernen. Der Halter ist dabei außer Sicht und der Hund soll dennoch ruhig warten während Menschen und Hunde an ihm vorbeilaufen. Nachdem auch dieser Teil der Prüfung bestanden ist, hat der Hund und sein Halter die Begleithundeprüfung bestanden. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, kann diese jederzeit wiederholt werden.